strafregisterauszug

In vielen Situationen wird ein Strafregisterauszug benötigt. Hier sind beispielweise die Job- oder Wohnungssuche oder die Aufnahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit zu nennen. Weitere Zwecke können der Erwerb eines Patentes (z.B. als Gastwirt), die Waffenbewilligung, ein Visumsprozess oder ein Einbürgerungsgesuch sein. In der Schweiz gibt es mit dem Privatauszug und dem Sonderprivatauszug seit dem 01. Januar 2015 zwei unterschiedliche Strafregisterauszüge.

Privatauszug und Sonderprivatauszug

Für die meisten Zwecke genügt der Privatauszug. Geht es um eine Tätigkeit mit regelmäßigem Kontakt zu Personen mit besonderer Schutzbedürftigkeit oder Minderjährigen, kann ein Sonderprivatauszug angefordert werden. Dies trifft beispielsweise auf Pflegekräfte in Behinderten- und Pflegeheimen, Kinderärzte, Grundschullehrer oder Trainer im Kinderbereich zu. Schutzbedürftige Personen sollen durch den Sonderprivatauszug noch besser vor Gewalt oder sexuellen Übergriffen geschützt werden. Für die Beantragung eines Sonderprivatauszuges ist eine zusätzliche schriftliche Bescheinigung des Arbeitgebers erforderlich.

strafregisterauszug

Informationen im Strafregister

Im Strafregister stehen alle Urteile die wegen Verbrechen oder Vergehen verhängt wurden. Diese Einträge werden nach Ablauf einer Frist teilweise wieder gelöscht. Die Fristen sind abhängig vom verhängten Strafmaß. Normalerweise betragen die Fristen zehn bis 15 Jahre, in Ausnahmefällen aber auch länger. Im Sonderprivatauszug sind die Straftaten aufgeführt, die ein Kontakt- oder Berufsverbot zum Schutz von schutzbedürftigen Personen oder Minderjährigen enthalten.

Beantragung eine Strafregisterauszuges

Alle Privatpersonen können unabhängig von der Verwendung einen Strafregisterauszug für sich selbst beantragen. Bei der Beantragung ist daher der Ausweis vorzulegen und eine Unterschrift zu leisten. Der Arbeitgeber kann nicht einfach Informationen über seine Angestellten einholen. Dafür benötigt er eine aktuelle Genehmigung. Es ist jedoch möglich, den Auszug direkt an eine Drittperson zu versenden, wie beispielsweise dem Vermieter oder einem Arbeitgeber. Des Weiteren können bei Erfordernis bestimmte Behörden aus juristischen Gründen Einsicht in persönliche Daten nehmen. Hier sind beispielsweise Strafjustiz-, Einbürgerungs- oder Migrationsbehörden zu nennen.