privatauszug beantragen

Was heute Privatauszug heißt, ist nichts anderes als der Strafregisterauszug. Da wurde nur der Name geändert, aus welchen Gründen auch immer. Erfasst sind im Privatauszug alle begangenen Straftaten, beziehungsweise natürlich nur die, aufgrund derer jemand verurteilt worden ist. Außerdem gibt es Verjährungsfristen, nach deren Ablauf diese Daten nicht mehr genannt werden dürfen und dann auch nicht mehr im Privatauszug stehen.

Einen Privatauszug benötigt man zum Beispiel für eine Bewerbung, sofern der künftige Arbeitgeber diesen einsehen möchte, oder manchmal auch bei Abschluss eines Mietvertrages. Diese Bescheinigung darf allerdings nicht der Arbeitgeber oder Vermieter selbst einholen, sondern der Bewerber muss den Privatauszug beantragen. In manchen Fällen muss auch ein so genannter Sonderprivatauszug vorgelegt werden. Dafür braucht man dann aber eine Bescheinigung des Arbeitgebers (z. B. bei Jobs mit Kontakt zu Minderjährigen oder Schutzbefohlenen).

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Wo kann ich den Privatauszug bestellen?

Für die Erteilung eines Privatauszugs ist in der Schweiz das Bundesamt für Justiz zuständig. Der normale Weg, einen Privatauszug zu bestellen, ist, ihn am Schalter des nächsten Postamtes zu beantragen. Voraussetzung ist die Vorlage eines gültigen Ausweises und die eigenhändige Unterschrift. Als Lieferadresse kann man die eigene oder auch die des Arbeitgebers etc. angeben. Einen Privatauszug zu beantragen ist natürlich auch mit Kosten verbunden. Zurzeit beträgt die Gebühr dafür 20 CHF. Wenn man ihn beglaubigt braucht, z. B. für die Vorlage bei einer ausländischen Behörde, kostet es nochmals 20 Schweizer Franken.

privatauszug beantragen

Obenstehendes gilt vorerst aber nur für den Privatauszug in Papierform und bei Bestellung

beim Postamt. Es gibt aber auch die Möglichkeit, den Privatauszug online zu beantragen und ihn in elektronischer Form, als digital signierte PDF-Datei zu erhalten.